So sind Sie DSGVO-sicher

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Ende Mai des vergangenen Jahres in Kraft. Selbst, wenn das Thema längst aus den Schlagzeilen verschwunden ist, heißt das noch lange nicht, das nun keine Gefahr mehr besteht. Mit Aktenvernichtern sind die Anwender in Heim und Büro immer auf der sicheren Seite.

Mit einem breit gefächerten Aktenvernichter-Sortiment offeriert Ideal für alle Schutzklassen und 
Sicherheitsstufen das passende Gerät.
Der 25. Mai 2018 als Stichtag für das Inkrafttreten der europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vorbei. Und damit auch die Deadline für entsprechende datenschutzrechtliche Anpassungen. Der Druck auf Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, die diesbezüglich bis dato noch nicht reagiert haben, ist nun sehr groß. Um bei personenbezogenen Daten auf Papier sicher zu sein, ist es für diese Stellen entscheidend, umgehend zu reagieren und Aktenvernichter zeitnah in ihr Datenschutzkonzept zu integrieren. Denn durch die deutlich verschärften Datenschutz-Richtlinien drohen bei Nichterfüllung extreme Geldbußen.

Vorsicht beim Datenträger Papier
Wenn es um Datenschutz geht, ist meist von elektronisch verarbeiteten Daten die Rede. Was oft unter den Tisch fällt: Die Bestimmungen der DSGVO gelten auch für personenbezogene Daten auf Papier. Doch wie können diese Papierdokumente geschützt werden? Nachweislich befindet sich ein Großteil der vertraulichen Daten immer noch auf Papier – und landet sehr häufig einfach im Papierkorb, wenn nicht mehr benötigt. Neben Angeboten, Vertragsunterlagen, Kontoauszügen und Belegen gehören dazu beispielsweise auch Personal-, Steuer- und Buchhaltungsunterlagen sowie Daten aus dem Bereich Forschung und Entwicklung. Insbesondere personenbezogene Daten sind äußerst sensibel und unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Deshalb müssen diese Daten zeitgerecht verarbeitet und sicher vernichtet werden – so schreibt es die DSGVO vor. Und dies funktioniert perfekt mit einem Ideal-Aktenvernichter. 

Mit Ideal Aktenvernichtern auf der sicheren Seite
Mit einem breit gefächerten Aktenvernichter-Sortiment offeriert Ideal für alle Schutzklassen und Sicherheitsstufen das passende Gerät. Die Ideal Shredder garantieren in jedem Falle Bediensicherheit, Leistungsstärke, hohe Qualität, Langlebigkeit sowie ein funktionales, attraktives Design. Das umfassende Aktenvernichter-Angebot reicht dabei vom professionellen Schreibtischgerät, über zentral genutzte Büro-Aktenvernichter bis hin zu Großmengen-Shreddern. Schneidwerks-Varianten für alle Sicherheitsstufen gemäß der DIN 66399 garantieren für jeden Bedarf eine maßgeschneiderte Datenschutzlösung. Aber auch für die Vernichtung elektronischer Daten, wie zum Beispiel ausgedienten Festplatten, bietet der Balinger Hersteller entsprechende Spezialgeräte an. Die Aktenvernichter „Made in Balingen“ sind gemacht fürs echte Arbeitsleben. Darauf vertrauen Unternehmen, Regierungen und Organisationen weltweit.

Wer die verschärften DSGVO-Anforderungen und die Umsetzungsfrist ignoriert, riskiert empfindliche Strafen. Neben extrem hohen Bußgeldern und gezielter Strafverfolgung kann ein Konflikt oder Imageschaden schnell beachtliche Ausmaße annehmen. Der Einsatz von Ideal Aktenvernichtern in der erforderlichen Sicherheitsstufe schützt davor und sichert den guten Ruf sowie das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Die professionellen Ideal Aktenvernichter zählen deshalb zur Grundausstattung von Unternehmen, Behörden oder sonstigen Institutionen und sollten deshalb in jedes Datenschutzkonzept integriert werden. Ideal Shredder vernichten alle Daten direkt und zeitnah dort, wo sie entstehen – am einzelnen Arbeitsplatz. Nur so ist man auf der sicheren Seite. Denn gemäß der DSGVO muss neben rechtskonformem Arbeiten ebenfalls die Einhaltung von Datenschutzvorgaben nachgewiesen werden.

Viel Aufwand für ein paar Papiere?
Lediglich 35 Prozent aller deutschen Unternehmen haben Richtlinien für die Speicherung und den Umgang mit Papierdokumenten. Doch spätestens mit der Einführung der DSGVO brauchen alle welche. Wichtig ist in diesem Zuge auch die Aktualisierung der vorhandenen Unterlagen – Stichwort Datenminimierung – da diese ebenfalls den strengeren Vorgaben entsprechen müssen. Dies schließt auch die Vernichtung der Altablage sowie Unterlagen mit abgelaufenen Aufbewahrungsfristen mit ein. Denn auch Datenerhebung auf Vorrat ist künftig verboten. 

Gerade bei Altablagen oder dem regelmäßigen Anfall großer Mengen an Unterlagen reizt die Möglichkeit, sich Aufwand und Verantwortung durch einen externen Entsorger abnehmen zu lassen. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass oft nicht nur der finanzielle Aufwand der externen Entsorgung, sondern vor allem die damit einhergehenden Risiken deutlich höher sind, als bei einer hausinternen Shredder-Lösung. Lange Transportwege und Zwischenlagerzeiten bringen erhebliche Gefahren des Zugriffs durch unberechtigte Personen mit sich. Auch die Kontrolle, dass ausrangierte Datenträger gemäß den gesetzlichen Vorgaben zerkleinert werden, ist nicht vorhanden. Das Ergebnis lässt sich nicht wirklich kontrollieren und die persönliche Aufsichtspflicht ist daher nicht mehr gegeben. Außerdem entbindet die Beauftragung eines Serviceunternehmens nicht von der Haftung im Falle von Datenmissbrauch. 

Ideal die Kunden umfassend zum Thema DSGVO.

Hintergrundwissen und Tipps zur DSGVO
Auf der Landingpage www.Ideal.de/dsgvo bietet Ideal umfassendes Hintergrundwissen und liefert wichtige Praxistipps zu vielfältigsten Fragen rund um das Thema DSGVO. Wie personenbezogene Daten und vertrauliche Dokumente auf Papier sicher vernichtet werden, verrät die Ideal Datenschutzfibel im handlichen DIN A6-Format. Dieser praxisgerechte Leitfaden kann in gedruckter Form direkt bei Ideal angefordert werden.

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